Datenschutzordnung

 

des Vereins nach Beschluss des Vorstands vom 12. März 2019

 

 

 

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit.b) der DS-GVO personenbezogene Daten der Mitglieder (Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) im Antrag auf Aufnahme in den Verein erhoben und gespeichert.

 

Weiterhin werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit.f) der DS-GVO Daten der geförderten Personen (in der Regel Kinder und Jugendliche) wie Name, Vorname, Alter, sowie Kontaktdaten der Sorgeberechtigten, wie Anschrift, E-Mail-Adresse, erhoben und gespeichert.

 

In beiden Fällen werden die Daten ausschließlich für die Verfolgung der Zwecke des Vereins gespeichert und genutzt. Dies schließt Einladungen zu Veranstaltungen des Vereins und der Musikschule Vaterstetten ein. Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Homepage der Gemeinden) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.

 

Die Daten werden nicht für Werbezwecke weitergegeben.

 

Zugang zu den Daten haben ausschließlich die Mitglieder des Vorstands.

 

Beim Austritt eines Mitglieds aus dem Verein oder im Todesfall bzw. mit dem Ende der Förderung werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen nur zu vereinsinternen Zwecken verwendet werden.

 

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds bzw. der geförderten Person, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts bzw. nach Ende der Förderung durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

 

 

 

 

 

Stand: Vaterstetten, den 12.03.2019